Rechtliches

AGB und Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Ambientebeleuchtung · Fassung 2026-10-08

1.Anbieter und Geltungsbereich

  1. 1.1

    Diese AGB gelten für Verträge über die zeitweise Vermietung von Ambientebeleuchtung, DJ-Zubehör, Leuchten, Fernbedienungen, Lade-/Transportlösungen und zugehörigem Zubehör durch DJ Simon / Simon Bayerlein, Franz-Ludwig-Straße 1, 97072 Würzburg, E-Mail: info@dj-simon-wuerzburg.de, Telefon: 0176-21212467 – nachfolgend „Vermieter“ – an Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), nachfolgend „Mieter“.

  2. 1.2

    Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag gehen diesen AGB vor.

  3. 1.3

    Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich zustimmt.

2.Vertragsgegenstand

  1. 2.1

    Vermietet wird das in der Buchung bezeichnete Equipment für den vereinbarten Zeitraum. Maßgeblich sind:

    • Produkt-/Set-Bezeichnung,
    • Anzahl der gebuchten Sets,
    • Mietzeitraum,
    • Mietpreis,
    • Kaution,
    • Abhol- und Rückgabeort,
    • Abhol- und Rückgabezeit,
    • vereinbarte Zusatzleistungen.
  2. 2.2

    Das konkrete physische Equipment wird spätestens bei der Übergabe eindeutig dokumentiert. Dazu können insbesondere gehören:

    • Inventarnummer des Geräts / Sets,
    • Inventarnummern der Einzelgeräte,
    • Seriennummern, soweit vorhanden,
    • Anzahl der Geräte,
    • Fernbedienung,
    • Transport-/Ladelösung,
    • Ladezubehör / Kabel,
    • sonstiges vereinbartes Zubehör.
  3. 2.3

    Die tatsächliche Ausgabe wird in der Anlage A zum Mietvertrag (Equipment-Konkretisierung) und im Übergabeprotokoll festgehalten.

  4. 2.4

    Soweit vor der Übergabe noch kein bestimmtes Einzelgerät zugeordnet ist, schuldet der Vermieter das bestätigte Set in der vereinbarten Art und Menge. Ein Austausch gegen ein technisch und funktional gleichwertiges Exemplar desselben Set-Typs ist zulässig, sofern dem Mieter hierdurch kein wesentlicher Nachteil entsteht. Abweichungen vom gebuchten Set-Typ bedürfen der Zustimmung des Mieters.

3.Online-Buchung und Vertragsschluss

  1. 3.1

    Die Darstellung der Sets auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot.

  2. 3.2

    Der Mieter wählt Set, Mietzeitraum und Übergabezeiten aus. Abhol- und Rückgabeort werden vom Vermieter festgelegt und vor Abgabe der Buchung angezeigt. Vor Abgabe der Buchung werden die wesentlichen Vertragsdaten zusammengefasst angezeigt.

  3. 3.3

    Vor Absenden muss der Mieter diese AGB ausdrücklich akzeptieren. Die jeweils akzeptierte AGB-Version und der Zeitpunkt der Zustimmung werden gespeichert.

  4. 3.4

    Mit Absenden der zahlungspflichtigen Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags zu den angezeigten Bedingungen ab.

  5. 3.5

    Eine unmittelbar nach Absenden versandte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang der Buchung, noch nicht deren Annahme.

  6. 3.6

    Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung nach Prüfung ausdrücklich per E-Mail als „Buchung bestätigt“ annimmt. Lehnt der Vermieter die Buchung ab oder schlägt er Änderungen vor, kommt zu den ursprünglich gewünschten Bedingungen kein Vertrag zustande.

  7. 3.7

    Bei einem Änderungsvorschlag – etwa zu Uhrzeit, Standort oder Set – kommt ein Vertrag über die geänderten Bedingungen erst zustande, wenn der Mieter diese bestätigt.

  8. 3.8

    Der Vermieter stellt dem Mieter nach Vertragsschluss die maßgeblichen Vertragsinformationen einschließlich der akzeptierten AGB-Version auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail/PDF, zur Verfügung.

  9. 3.9

    Bei der Übergabe erhält der Mieter automatisiert per E-Mail als PDF:

    • die Anlage A zum Mietvertrag (Equipment-Konkretisierung),
    • das Übergabeprotokoll,
    • die Rechnung.

4.Mietzeitraum

  1. 4.1

    Der Mietzeitraum ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und dem Mietvertrag.

  2. 4.2

    Maßgeblich sind jeweils:

    • Abholdatum und Abholzeit,
    • Rückgabedatum und Rückgabezeit.
  3. 4.3

    Der erste Tagessatz umfasst die Überlassung des Equipments am vereinbarten Abholtag einschließlich der Rückgabe am unmittelbar folgenden Kalendertag zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt. Erfolgt die Rückgabe bereits am Abholtag, reduziert sich der Tagessatz dadurch nicht.

  4. 4.4

    Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  5. 4.5

    Eine eigenmächtige Verlängerung ist nicht zulässig. Ist eine Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich kontaktieren. Eine mit dem Vermieter abgesprochene Verlängerung wird je begonnener weiterer Zeitspanne von bis zu 24 Stunden nach der für das jeweilige Set hinterlegten Verlängerungs-Preisstaffel berechnet. Der Verlängerungspreis wird dem Mieter vor Bestätigung der Verlängerung in Textform mitgeteilt.

  6. 4.6

    Soweit eine spätere Rückgabe ausschließlich deshalb vereinbart wird, weil der Vermieter zum ursprünglich möglichen Zeitpunkt kein Rückgabefenster anbietet, entstehen daraus keine zusätzlichen Mietkosten, sofern dies vorab als kostenneutrale Übergabeverlängerung bestätigt wurde.

5.Mietpreis, Kaution und Zahlung

  1. 5.1

    Der verbindliche Mietpreis und die Kaution werden vor Abgabe der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung festgehalten.

  2. 5.2

    Die Berechnung des Mietpreises richtet sich nach den Bestimmungen gemäß § 4.1.

  3. 5.3

    Der Mietpreis ist spätestens bei der Abholung und vor Aushändigung des Equipments vollständig zu zahlen.

  4. 5.4

    Zulässige Zahlungsarten sind:

    • PayPal,
    • Echtzeitüberweisung,
    • Bargeld.
  5. 5.5

    Die Kaution beträgt den in der Buchung ausgewiesenen Betrag und ist spätestens vor Übergabe zu leisten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

  6. 5.6

    Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Ihre Höhe begrenzt eine gesetzlich bestehende Haftung des Mieters nicht. Die Kaution dient ohne explizite Zustimmung des Vermieters nicht dem Abgleich weiterer Mietpreiszahlungen, die durch eine Verlängerung des Mietzeitraums durch den Mieter entstehen können, sondern als Sicherheit für Schäden an den Mietgegenständen.

  7. 5.7

    Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Abschluss der erforderlichen Prüfung wird die Kaution abgerechnet. Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach Ausschluss neuer Schäden bei Rückgabe der Mietsache. Im Falle eines Schadens wird die Kaution so lange einbehalten, bis die Folgen des Schadensfalls erfasst und die hierfür anfallenden Kosten durch einen Servicepartner oder durch einen Neukauf feststehen – spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten. Die Höhe der Kautionszahlung begrenzt die gesetzlich bestehende Haftung des Mieters nicht.

  8. 5.8

    Bei Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise entsprechend der geltenden steuerlichen Behandlung ausgewiesen. Hierbei greift die Kleinunternehmerregelung. Im Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten.

6.Übergabe

  1. 6.1

    Die Übergabe erfolgt nur zu der bestätigten Zeit und am bestätigten Standort.

  2. 6.2

    Der Vermieter kann vor Übergabe einen geeigneten Identitätsnachweis verlangen, um die Identität und Anschrift der mietenden oder abholenden Person zu erfassen. Eine Kopie des Ausweises wird nicht standardmäßig gespeichert.

  3. 6.3

    Bei Übergabe werden insbesondere dokumentiert:

    • tatsächlich ausgegebenes Set,
    • Stückzahl,
    • Inventar-/Seriennummern, soweit vorhanden,
    • Zubehör,
    • erkennbare Vorschäden,
    • Zahlungsstatus,
    • Kautionsstatus,
    • tatsächlicher Übergabezeitpunkt.
  4. 6.4

    Der Mieter soll erkennbare Abweichungen oder Schäden bei Übergabe sofort mitteilen.

  5. 6.5

    Nach Übergabe erhält der Mieter die Anlage A zum Mietvertrag, das Übergabeprotokoll und die Rechnung automatisch per E-Mail als PDF.

7.Gebrauch und Pflichten des Mieters

  1. 7.1

    Das Equipment ist sorgfältig, bestimmungsgemäß und entsprechend der Bedienungsanleitung zu verwenden.

  2. 7.2

    Herstellerhinweise, Sicherheitsinformationen sowie zulässige Einsatzbedingungen sind zu beachten.

  3. 7.3

    Das Equipment darf insbesondere nicht:

    • außerhalb von Innenräumen genutzt oder abgestellt werden – das Equipment ist ausschließlich für die Nutzung in Innenräumen bestimmt,
    • geöffnet, zerlegt oder technisch verändert werden,
    • in feuchter oder nasser Umgebung genutzt oder abgestellt werden,
    • unsachgemäß befestigt werden,
    • Bedingungen ausgesetzt werden, für die das konkrete Gerät nicht freigegeben ist,
    • für rechtswidrige Zwecke eingesetzt werden.
  4. 7.4

    Der Mieter hat das Equipment während der Mietdauer angemessen gegen Beschädigung, Verlust und Zugriff Unbefugter zu sichern.

  5. 7.5

    Eine Nutzung durch vom Mieter eingesetzte Helfer im Rahmen der Veranstaltung ist zulässig, sofern diese ordnungsgemäß eingewiesen und beaufsichtigt werden.

8.Untervermietung und Weitergabe

  1. 8.1

    Eine entgeltliche Untervermietung oder sonstige gewerbliche Weitervermietung an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

  2. 8.2

    Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Besitzes an Dritte außerhalb des vereinbarten Veranstaltungszwecks bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung.

  3. 8.3

    Gesetzliche Verantwortlichkeiten des Mieters bleiben unberührt.

9.Störungen, Mängel und Funktionsausfälle

  1. 9.1

    Tritt während der Mietzeit ein technischer Fehler oder sonstiger Mangel auf, ist der Vermieter unverzüglich, jedoch allerspätestens bis zur vorab vereinbarten Rückgabe der Mietsache zu informieren.

  2. 9.2

    Eigenmächtige Reparaturversuche sind nicht zulässig, sofern sie nicht ausdrücklich abgestimmt wurden.

  3. 9.3

    Dem Vermieter ist – soweit zumutbar – Gelegenheit zu geben, eine geeignete Lösung anzubieten.

  4. 9.4

    Gesetzliche Mängelrechte des Mieters bleiben unberührt.

10.Beschädigung

  1. 10.1

    Bereits bei Übergabe dokumentierte Vorschäden werden dem Mieter nicht als neu entstandene Schäden zugerechnet.

  2. 10.2

    Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

  3. 10.3

    Neu auftretende Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

  4. 10.4

    Der Mieter haftet für Beschädigungen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er diese zu vertreten hat.

  5. 10.5

    Der Vermieter darf Schäden dokumentieren, insbesondere durch Beschreibung, Fotos, Inventarnummer, Zeitpunkt und Funktionsprüfung.

  6. 10.6

    Reparatur- oder Ersatzkosten werden nicht automatisch pauschal berechnet. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der erforderliche, nachvollziehbare Aufwand. Eine gesonderte, vorab wirksam einbezogene Ersatzkostenliste kann verwendet werden.

11.Verlust

  1. 11.1

    Verlust einzelner Bestandteile oder des gesamten Sets ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

  2. 11.2

    Der Mieter haftet für Verlust nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er den Verlust zu vertreten hat.

  3. 11.3

    Ein Ersatzanspruch wird anhand des konkret betroffenen Equipments, seines Zustands sowie der erforderlichen Wiederbeschaffungs- oder sonstigen Schadenskosten ermittelt. Im Falle eines Schadens können auch Verluste des Vermieters, die sich aus der Unmöglichkeit der Weitervermietung der Mietsache an Dritte ergeben, im Rahmen des Ersatzanspruchs berücksichtigt werden.

  4. 11.4

    Die Kaution kann bis zur abschließenden Klärung ganz oder teilweise zurückbehalten werden, soweit dies zur Sicherung einer konkret in Betracht kommenden Forderung erforderlich ist.

12.Verhalten bei Diebstahl

  1. 12.1

    Bei Diebstahl oder Verdacht auf Diebstahl hat der Mieter:

    • den Vermieter unverzüglich zu informieren,
    • unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten,
    • dem Vermieter das polizeiliche Akten-/Vorgangszeichen mitzuteilen,
    • alle für die Aufklärung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
  2. 12.2

    Eine automatische Haftung des Mieters allein aufgrund des Diebstahls wird hierdurch nicht begründet. Es gelten die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen.

  3. 12.3

    Gestohlene Geräte werden im Inventarsystem gesperrt.

13.Fehlendes Zubehör

  1. 13.1

    Bei Rückgabe wird die Vollständigkeit des ausgegebenen Equipments geprüft.

  2. 13.2

    Fehlende Zubehörteile werden einzeln dokumentiert.

  3. 13.3

    Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für fehlendes Zubehör, soweit er den Verlust zu vertreten hat.

  4. 13.4

    Automatische Pauschalbeträge werden nur verwendet, wenn eine vorab wirksam einbezogene Ersatzkostenliste besteht. Andernfalls wird der konkrete erforderliche Schaden ermittelt.

14.Reinigung und Verschmutzung

  1. 14.1

    Das Equipment ist in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden, normal sauberen Zustand zurückzugeben.

  2. 14.2

    Grobe oder außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere starke Kleberückstände, Flüssigkeitsverschmutzungen oder sonstige Verunreinigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, sind zu vermeiden.

  3. 14.3

    Ist wegen einer vom Mieter zu vertretenden außergewöhnlichen Verschmutzung eine zusätzliche Reinigung erforderlich, kann der notwendige und angemessene Reinigungsaufwand nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden.

  4. 14.4

    Eine Reinigungspauschale wird nur erhoben, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen und rechtlich wirksam vereinbart wurde.

15.Rückgabezustand

  1. 15.1

    Das Equipment ist vollständig, mit sämtlichem ausgegebenem Zubehör und in dem bei Übergabe dokumentierten Zustand zurückzugeben; normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch und bereits dokumentierte Vorschäden bleiben außer Betracht.

  2. 15.2

    Bei der Rückgabe werden insbesondere geprüft: Vollständigkeit, Inventar-/Seriennummern, Zubehör, sichtbare Schäden, Funktionsauffälligkeiten sowie außergewöhnliche Verschmutzungen.

  3. 15.3

    Ist eine abschließende Funktionsprüfung bei unmittelbarer Rückgabe nicht möglich, darf der Vermieter eine angemessene technische Nachprüfung durchführen. Offene Punkte werden transparent dokumentiert.

  4. 15.4

    Nach Abschluss der Rückgabe erhält der Mieter das Rückgabeprotokoll und nach der Kautionsentscheidung die Kautionsabrechnung automatisch per E-Mail als PDF.

16.Verspätete Rückgabe

  1. 16.1

    Wird das Equipment nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

  2. 16.2

    Für die Dauer einer Vorenthaltung nach Beendigung des Mietverhältnisses gelten die gesetzlichen Ansprüche des Vermieters, insbesondere § 546a BGB. Danach kann für die Dauer der Vorenthaltung insbesondere eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten oder für vergleichbare Sachen üblichen Miete verlangt werden; weitergehende nachweisbare Schäden bleiben nach Maßgabe des Gesetzes möglich.

  3. 16.3

    Die Berechnung des Mietpreises richtet sich nach den Bestimmungen gemäß § 4.1. Für jede danach begonnene weitere Zeitspanne von bis zu 24 Stunden wird die Miete nach der für das jeweilige Set hinterlegten Verlängerungs-Preisstaffel berechnet. Wird das Equipment nicht zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgegeben, gilt diese Berechnung für die Dauer der Vorenthaltung entsprechend als Nutzungsentschädigung. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Nutzungsausfall entstanden ist.

  4. 16.4

    Keine zusätzliche Berechnung erfolgt für eine vom Vermieter verursachte und zuvor bestätigte kostenneutrale Verschiebung des Rückgabetermins.

17.Kautionsabrechnung

  1. 17.1

    Nach Rückgabe wird die Kaution freigegeben, sobald feststeht, dass keine berechtigten offenen Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.

  2. 17.2

    Bei offenen Schäden, fehlendem Zubehör, Verlust oder erforderlicher Prüfung kann ein angemessener Teil der Kaution bis zur Klärung vorübergehend zurückbehalten werden.

  3. 17.3

    Ein teilweiser oder vollständiger Einbehalt wird dem Mieter nachvollziehbar mitgeteilt.

  4. 17.4

    Übersteigt ein berechtigter Anspruch die Kaution, bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche unberührt.

18.Stornierung / Änderungen durch den Mieter

Eine Änderung der Pläne kann vorkommen. Für bereits bestätigte Buchungen gelten daher folgende Stornierungsbedingungen:

  1. 18.1

    Bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt kann die Buchung kostenfrei storniert werden.

  2. 18.2

    Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage, aber mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt beträgt die Stornierungsentschädigung 50 % des vereinbarten Mietpreises.

  3. 18.3

    Bei einer Stornierung 48 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt sowie bei Nichtabholung des Equipments beträgt die Stornierungsentschädigung 100 % des vereinbarten Mietpreises.

  4. 18.4

    Die Kaution ist nicht Bestandteil des für die Stornierungsentschädigung maßgeblichen Mietpreises und wird bei deren Berechnung nicht berücksichtigt.

  5. 18.5

    Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Stornierungsentschädigung entsprechend reduziert. Eine erfolgreiche anderweitige Vermietung des stornierten Equipments wird hierbei berücksichtigt.

  6. 18.6

    Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.

  7. 18.7

    Wünsche zur Änderung von Mietzeitraum, Übergabe- oder Rückgabezeit, Produkt, Menge oder Standort bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter. Soweit eine gewünschte Änderung einer vollständigen oder teilweisen Stornierung der bestehenden Buchung entspricht, gelten für den betroffenen Teil die vorstehenden Stornierungsbedingungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

  8. 18.8

    Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte des Mieters bleiben unberührt.

19.Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. 19.1

    Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.

  2. 19.2

    Bei Verträgen über die Vermietung unserer Ambientebeleuchtung für eine private Veranstaltung oder sonstige Freizeitbetätigung besteht jedoch kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Vermietung ein konkreter Mietzeitraum vereinbart wird. Dies gilt insbesondere für Hochzeiten, Geburtstage, private Feiern und vergleichbare Freizeitveranstaltungen. Rechtsgrundlage ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

  3. 19.3

    Das gebuchte Equipment wird für den vereinbarten Mietzeitraum verbindlich reserviert und steht während dieses Zeitraums für andere Buchungen nicht zur Verfügung.

  4. 19.4

    Das fehlende gesetzliche Widerrufsrecht berührt nicht die in § 18 dieser AGB geregelten freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten. Eine Stornierung richtet sich ausschließlich nach den dort festgelegten Fristen und Bedingungen.

  5. 19.5

    Soweit die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB im Einzelfall nicht vorliegen und dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber nach den gesetzlichen Vorschriften gesondert informiert.

20.Haftung des Vermieters

  1. 20.1

    Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren.

  2. 20.2

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; die Haftung ist insoweit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  3. 20.3

    Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

  4. 20.4

    Gesetzliche Mängelrechte des Mieters werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

21.Datenschutz

  1. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters. Diese ist auf der Website jederzeit abrufbar.

22.Verbraucherstreitbeilegung

  1. 22.1

    Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  2. 22.2

    Kann eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag zwischen dem Vermieter und dem Verbraucher nicht unmittelbar beigelegt werden, informiert der Vermieter den Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 37 VSBG in Textform über eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und darüber, ob eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren erfolgt.

23.Schlussbestimmungen

  1. 23.1

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Regelungen, deren Anwendung durch zwingendes Recht, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, nicht ausgeschlossen werden kann.

  2. 23.2

    Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  3. 23.3

    Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis Würzburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt insbesondere, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

  4. 23.4

    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit.

  5. 23.5

    Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.