4.Übergabe, Identitätsprüfung und Rückgabe
Vor der Übergabe prüfen wir die Identität der mietenden bzw. abholenden Person (AGB § 6). Erfasst wird, dass die Prüfung erfolgt ist; weicht die Ausweisanschrift von der Buchungsanschrift ab, wird die Ausweisanschrift hinterlegt. Holt eine andere Person ab, erfassen wir deren Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer. Eine Kopie des Ausweises wird nicht gespeichert.
Im Übergabe- und Rückgabeprotokoll dokumentieren wir die überlassenen Geräte mit Inventarnummer, Zustand, Vorschäden, neue Auffälligkeiten, fehlende Teile und – freiwillig – Fotos der Geräte. Bei verspäteter Rückgabe werden der tatsächliche Rückgabezeitpunkt und die daraus berechneten Kosten erfasst, einschließlich eines etwaigen Kulanz-Vermerks mit Begründung.
Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Schutz des Eigentums und Nachweis des Gerätezustands). Fotos werden in einem nicht öffentlichen Speicher abgelegt und nur über kurzlebige, geschützte Links angezeigt.